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Auslassungspunkte

#1 von Vera , 10.03.2008 16:18

Die Auslassungspunkte - Neue Deutsche Rechtschreibung


Bitte immer auf die Leerschritte achten!
Drei Auslassungspunkte werden gesetzt, um den Abbruch einer Rede oder das Verschweigen eines Gedankenabschlusses zu kennzeichnen:

Es wäre am besten, wenn er ...
Mir fehlen die W...
Lügen haben kurze ...
Der Begriff beginnt mit Re...
"Eins, zwei, drei, eins, zwei ..."

Daneben werden drei Auslassungspunkte gesetzt, wenn ein zitierter Text nicht im vollständigen Wortlaut wiedergegeben wird:

Technische Entwicklungen ... gibt es auch ... nicht sehr viele. Das Auto gehört sicher dazu, ebenso ... das Fernsehgerät und der Computer.


Am Ende eines Satzes ist der letzte Auslassungspunkt zugleich der Satzschlusspunkt:
Wer den Pfennig nicht ehrt, ist ...

Am Anfang eines Satzes ist der erste Auslassungspunkt jedoch nicht zugleich der Schlusspunkt des vorausgegangenen Satzes:
Jetzt iss doch endlich und komm. ... was er sich nur dabei denkt?

Oder hier noch andere Beispiele:

Wenn ein Autor/eine Autorin anzeigen möchte, dass eine Sprechpause eingeschoben wird oder etwas unausgesprochen bleiben soll, wird er/sie in der Regel drei Auslassungspunkte setzen.

Folgendes ist bei der Verwendung der Auslassungspunkte zu beachten:

1) Zwischen vollständig ausgeschriebenen Wörtern und den Auslassungspunkten wird ein Leerzeichen gesetzt, und zwar sowohl vor als auch nach dem Wort:

Ich bin mir nicht sicher, ob er ...
Haben Sie schon in Erfahrung gebracht, wann die Kisten zu ihr ... Sie wissen schon, wen ich meine ... gebracht wurden?
(In diesem Fall könnte man natürlich anstelle der Auslassungspunkte auch Gedankenstriche setzen.)

2) Sollen die Auslassungpunkte anzeigen, dass ein Wort unvollständig bleibt, so wird kein Leerzeichen eingefügt:

Du verflu...!
Ich kann diese völlig besch... diese dumme Idee nicht mehr hören!

3) Am Ende eines Satzes wird im Falle der Verwendung von Auslassungspunkten kein den Satz abschließender Punkt gesetzt, sehr wohl jedoch ein Ruf- oder Fragezeichen. Auch hier ist zu beachten, dass zwischen den Auslassungspunkten und den Satzzeichen keine Leerstelle eingefügt wird. Ebensowenig folgt auf die Auslassungpunkte ein Komma.

Nun ja, wenn er es nicht war ...
Hat sie dich schon einmal ...?
Ich werde dich ...!

4) Zwischen Auslassungspunkten und Anführungszeichen wird kein Leerzeichen gesetzt:

Wer von euch kennt eine Geschichte, die mit den Worten "Vor langer, langer Zeit ..." beginnt?
"Ich kann mir noch immer nicht vorstellen ...", fuhr sie zögernd fort und ließ ihren Blick über die Anwesenden wandern, "... dass es einer von euch gewesen sein soll."

 
Vera

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Registriert am: 15.01.2008

zuletzt bearbeitet 10.03.2008 | Top

   

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